Die IGFS ist eine
Interessengemeinschaft von Mitgliedern (natürliche und juristische
Personen) die ihre Fischereirechte unter ökologischen Aspekten
ausüben.
Die vorrangigen Ziele der IGFS sind es, wesentliche Beiträge zum
Schutz, dem Erhalt und der Wiederherstellung naturnaher Gewässer und
deren
Lebensgemeinschaften zu leisten.
1. Im
vollen Einklang mit dem Sächsischen Fischereigesetz (SächsFischG)
und dessen DVO pachten die Mitglieder der IGFS Fischereirechte .
2. Die
Bemühungen der Sächsischen Staatsregierung bei der Umsetzung der EU
– Wasserrahmenrichtlinien und FFH – Gebietsordnung, sowie das
ereichen
der Durchgängigkeit der Fließgewässer, wird von der IGFS in
vollem Umfang unterstützt.
3. Die
IGFS begrüßt das Programm der Sächsischen Staatsregierung zur
Wiederansiedlung des Lachses und bietet dem Freistaat in diesem
Zusammenhang
eine konstruktive, auf einen Langzeiterfolg
ausgerichtete Zusammenarbeit an.
4. Die
Anstrengungen des Freistaates Sachsen zur Rettung und
Wiederansiedlung der vom Aussterben bedrohten Flussperlmuschel in
den vogtländischen
Gewässern und in geeigneten Gewässern des
Erzgebirges liegen im ureigensten Interesse der IGFS.
5. Eines
der Ziele der IGFS sind der Aufbau und die Erhaltung eines der Art
und Größe des Gewässers entsprechenden, gesunden, heimischen und
habitattypischen
Fischbestandes.
6.
Fischbesatz ist nur zum Ausgleich von Rekrutierungsdefiziten
endemischer Bestände aquatischer Arten, die lebenensraumtypisch
sind, eine wichtige
ökologische Rolle spielen und die in ihrem
Bestand aufgrund fehlender Fortpflanzungsmöglichkeiten sich nicht
selbst reproduzieren können.
7. Die IGFS übt das Fischereirecht unter
Beachtung des SächsFichG und der 4. DVO zum SächsFischG sowie der
Naturschutzgesetze an den entsprechenden
Gewässern unter dem Aspekt der
Nachhaltigkeit aus.
8. Die IGFS übernimmt in enger
Zusammenarbeit mit der Staatl. Fischereiaufsicht, sowie den
zuständigen Behörden die Gewässeraufsicht für die von ihr bzw.
ihren
Mitgliedern gepachteten oder erworbenen Gewässerstrecken und stellt
dies durch Bestellung von Fischereiaufsehern sicher.
9. Die
IGFS weist in diesen Pachtgewässern in Abstimmung mit der
Fischereibehörde Fischschonbezirke, Laichschongebiete und
Winterruhelager für
Fische und Amphibien aus.
10. Die Befischungsmethoden und die
Befischungsintensität werden gewässer- bzw.
gewässerabschnittsspezifisch geregelt.
11. Die IGFS
gewährleistet durch die Bestellung qualifizierter Gewässerwarte
diese Hegeziele. Sie unterstützt die Mitglieder bei der Hege und
Pflege der
Fischbestände, aller vorkommenden Tier- und
Pflanzenarten, unter besonderer Berücksichtigung des Biotop- und
Artenschutzes.
12. Die IGFS
unterstützt die Behörden in den Regierungspräsidien, den
Landratsämtern und den Staatlichen Umweltfachämtern bei der
Durchsetzung der
gesetzlich festgelegten Ziele des Gewässer-, Natur-
und Artenschutzes.
13. Die IGFS
arbeitet mit den Kommunen und Beherbergungsbetrieben in den
Gewässereinzugsgebieten zusammen, mit dem Ziel, eine nachhaltige
Aufwertung der heimischen Kulturlandschaft entlang der Flusstäler,
zu erreichen.
14. Die IGFS
unterstützt die Ausbildung und Schulung der Mitglieder sowie anderer
interessierter Gruppen und Personen in allen Fragen, die den
Gewässer-
und Naturschutz betreffen und fördert durch
Öffentlichkeitsarbeit Interesse und Bereitschaft am Gewässer- ,
Natur- und Landschaftsschutz.
15. Die IGFS
stellt sich dem Wettbewerb mit anderen Interessenten durch
überzeugend bessere Konzepte und die Selbstverpflichtung zur
nachhaltigkeitsorientierten Bewirtschaftungspraxis.
Für die
Richtigkeit zeichnen:
Volker Engelmann
Lutz Glaser
Vorsitzender
Stellvertreter |