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Die WKA Lenk in Weissensand an der Göltzsch - ein Umweltskandal
Bernd Sträubel Mühlwand, den 18.01.2009

Alle Anstrengungen der IGFS ein Biotop zu retten waren nicht ausreichend, denn an der Göltzsch wurde trotzdem ein Neues Wehr auf Basis eines alten Wasserechtes errichtet, Fassungslosigkeit mach sich breit. Immer wieder wird durch die Kontrollen der IGFS festgestellt, das aus unerer Sicht das Mindestwasser vorsetzlich deutlich unterschritten wird und durch die zuständige Behörde keine nachhaltigen Maßnahmen veranlasst werden um den Extremzustand des Gewässers zur verbessern.


Anzeige der nunmehr 3. Ordnungswidrigkeit an der WKA Lenkmühle
vom 19.05.2008


Anzeige der nunmehr 3. Ordnungswidrigkeit an der WKA Lenkmühle (Göltzsch), Gew. I. Ordnung, Flusskilometer 15,215 in der Gmkg. Weißensand und Wiederholung des Antrags auf gewässeraufsichtliche Anordnung zur Verhinderung der weiteren Schädigung der betroffenen Ausleitungsstrecke durch widerrechtliche massive Unterschreitung des bescheidgemäßen Mindestwassers sowie Prüfung der Vergehen auf vorliegen von Umweltstraftatbeständen


Bei unseren Kontrollgängen am 09. und 17.05.2008 an unserem gepachteten Fischereirevier an der Göltzsch, haben wir festgestellt, dass der Betreiber der WKA-Lenkmühle wiederholt die bescheidgemäße Mindestrestrestwassermenge nicht eingehalten und das festgesetzte Stauziel erheblich unterschritten hat und damit wiederholt vorsätzlich gegen die Auflagen, insbesondere den Mindestwasserbescheid verstoßen wurde.
1. Am 09.05.2008 war das Stauziel zwar eingehalten, allerdings war der Bypaß - der nunmehr hätte endlich ordentlich in Betrieb sein müssen - verstopft, so dass bis zur Säuberung des Bypaßeinlaßgitters ca. 1/3 des bescheidgemäßen Restwassers nicht dem Mutterbett der Göltzsch zugeführt wurde (siehe Fotos vor und nach der Bypaßeinlaßgittersäuberung). Wir bezweifeln, dass der Bauplan und der Bescheid vorsehen, dass der Einlauf zum Bypass durch ein engmaschiges Gitter verschlossen sein soll/darf! Das entspräche wegen des hohen Kontroll- und Wartungsaufwands nicht den anerkannten Regeln der Technik, denn damit könnte bei dieser Dimensionierung die Solldurchflussmenge wegen der ständigen Verstopfungsgefahr unter keinen Umständen dauerhaft zuverlässig gewährleistet werden.
 

 

2. Gem. Mindestwasserbescheid sollen 150l/s über den Fischpaß und 150l/s über das Bypaßrohr als Lockströmung für den Fischpaß in die Ausleitungsstrecke abfließen. Der Bypaß wurde nach unseren Fotos definitiv erst nach dem 03.05.2008 in Betrieb genommen. Der Vorsitzende der IGFS war am 03.05.2008 persönlich am Wehr, um nach dem Bypaß zu suchen, dessen Vorhandensein von Ihrer Behörde immer behauptet wurde. Eine Rohröffnung an der linken Wehrwange konnte nicht gefunden werden. Wir gehen deshalb davon aus, dass das Bypaßrohr bis zu diesem Zeitpunkt ober- und unterwasserseits mit einem Blindflansch verschlossen war. Trotz eines erhöhten Wasserstandes waren die Strömungsverhältnisse am Fischpaßausgang identisch denen am 07.01.2008 (siehe Beweisfoto am 07.01.2008).
3. Damit ist bewiesen, dass ab dem Zeitpunkt der Betriebsgenehmigung bis zum 03.05. 2008 definitiv ständig und kontinuierlich das bescheidgemäße Restwasser um 50% unterschritten wurde!


4. Damit ist auch bewiesen, dass entweder die sog. Bauabnahme und Betriebsgenehmigung durch die zuständigen Behörden vorsätzlich rechtswidrig erteilt wurde oder der Betreiber vorsätzlich den Bypaß nach der Bauabnahme wieder außer Betrieb genommen hat (Das wäre ein bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigender Umweltstraftatbestand!).
5. Sollte der Betreiber vorsätzlich den Bypaß nach Erteilung der Betriebserlaubnis wieder außer Betrieb genommen haben, stellt das im Zusammenhang mit der angezeigten fast vollständigen Trockenlegung des Mutterbettes vom 10.01.2008 und dem angezeigten rechtswidrigen Obergrabenausbaues vom 15.01.2008 einen so schwerwiegenden Tatbestand dar, der gem. § 15 (4) WHG die entschädigungslose Entziehung des Wasserrechtes rechtfertigen würde.
6. Unsere Kontrolle am 17.05.2008 ergab eine wesentliche Unterschreitung des Stauzieles sowie die fast völlige Funktionsuntüchtigkeit des Bypasses (offensichtlich wieder wegen Verstopfung des Bypaßeinlaßgitters). Wir gehen davon aus, dass das zum Feststellungszeitpunkt nur nach ca. 1/3 des bescheidgemäßen Restwassers über den Fischpaß in das Mutterbett der Ausleitungsstrecke geflossen sind. Die Anzeige läuft unter der Nr.: 1503/08/177151 und wurde durch den Herrn POM Parliesko und seiner Kollegin aufgenommen.
 

  Alle Vorschläge der IGFS wurden bisher von der Behörde ignoriert:

Eine weitere angemessene einfache Möglichkeit zur kontinuierlichen Sicherstellung des Restwassers könnte wie folgt aussehen: Im Ausleitungsschütz sind bis auf die erforderliche Höhe über OK-Bypass unter der beweglichen Schütztafel am Boden Balken einzubringen und zu verkeilen. Das Schütz ist oben mit einem Anschlag zu versehen, damit durch die mögliche Öffnung nicht mehr Wasser entnommen werden kann als die altrechtliche Turbinenschluckmenge ausmacht (siehe Anlage 2)!

 


Hieraus resultieren folgende Rechtsverstöße:
1. Verstoß gegen den Mindestwasserbescheid in so gravierender Weise, dass davon auszugehen ist, das das FFH-Biotop mit der gem. Bundesartenschutzverordnung streng gechützten Rote-Liste-Art Edelkrebs erheblichen und nachhaltigen Schaden genommen hat.
2. Verstoß gegen das BNatschG sowie SächsNatschG wegen Zerstörung eines FFH-Biotopes mit Rote-Liste-Arten.
3. Verstoß gegen die EU Wasserrahmenrichtlinie wegen nachhaltiger Verschlechterung des Gewässerzustandes.
4. Verstoß gegen das SächsFischG wegen nachhaltiger Schädigung der Fischbestände durch widerrechtlichen nahezu vollständiger Ausleitung des Wassers aus dem Mutterbett und Unterbindung der Durchgängigkeit, weil auch der Fischpass – wg. Stauunterschreitung - nicht mit der plangenehmigten Wassermenge beaufschlagt war.
 

Anzeige der nunmehr 4. und 5. Ordnungswidrigkeit an der WKA LenkmühleAnzeige vom 15. und 22.08.2008


  Bei der Kontrolle des bescheidgemäßen Betriebes der WKA Lenkmühle durch Herrn Sträubel am 15. und am 22.08.2008 an unserem gepachteten Fischereirevier an der Göltzsch, wurde festgestellt, dass der Betreiber der WKA-Lenkmühle wiederholt die bescheidgemäße Mindestrestrestwassermenge nicht einhält und damit wiederholt vorsätzlich gegen die Auflagen, insbesondere den Min llvertretender Vorsitzender der IGFS) und Herrn Bley (Gewässerwart der IG destwasserbescheid verstoßen wurde.
Im Einzelnen wurden folgende Verstöße festgestellt: Der Bypass wurde offensichtlich vorsätzlich vollkommen mit Plastiktüten verstopft (siehe Anlage 1). Eine so massive Zusetzung mit einer nahezu 100-prozentigen Abdichtung des Bypasses kann erfahrungsgemäß nicht über normales Treibgut nur durch Unterlassung der Unterhaltungspflicht erfolgen.
Bildunterschrift: (Nachdem der Bypass freigeräumt war, senkte sich der Wasserspiegel (siehe Beton, siehe Holzplanke) um ca. 5 cm. Dadurch wird das Stauziel unterschritten!

Das heißt der Mindestwasserabfluss in die Ausleitungsstrecke wurde um 150 l/Sek (das sind 50 %) unterschritten!!! Nach Entfernen der Verstopfung senkte sich der Wasserspiegel um ca. 4 -5 cm im Wehrteich, zu erkennen an der Holzplanke der Fischtreppe, wodurch der Staupegel unterschritten wurde.Damit ist auch bewiesen, dass die Staumarke Ihren Zweck nicht erfüllen kann, weil es trotz , dass davon den genommen das BNatschG sowie SächsNatschG wegen Zerstörung eines FFH-Biotopes Verschlechterung des 4. Verstoß gegen das SächsFischG wegen nachhaltiger Schädigung der Fischbestände durch widerrechtliche wesentliche Unterschreitung des bescheidgemäßen Restwassers und Einhaltung des Staupegels möglich ist das Restwasser um 50% zu unterschreiten! Hieraus resultieren wiederholt folgende Rechtsverstöße: 1. Verstoß gegen den Mindestwasserbescheid in so gravierender Weise auszugehen ist, das das FFH-Biotop mit der gem. Bundesartenschutzverordnung streng gechützten Rote-Liste-Art Edelkrebs erheblichen und nachhaltigen Scha hat. 2. Verstoß gegen mit Rote-Liste-Arten. 3. Verstoß gegen die EU Wasserrahmenrichtlinie wegen nachhaltiger Gewässerzustandes. Unterbindung der Durchgängigkeit.


Anzeige der nunmehr 6., 7., 8. und 9. Ordnungswidrigkeit an der WKA LenkmühleAnzeige vom 23.08., 24.08., 29.09. und 02.10.2008


Bei der Kontrolle des bescheidgemäßen Betriebes der WKA Lenkmühle wurde festgestellt, dass der Betreiber der WKA-Lenkmühle wiederholt die bescheidgemäße Mindestrestrestwassermenge nicht einhält und damit wiederholt vorsätzlich damit wiederholt vorsätzlich gegen die Auflagen, insbesondere den Mindestwasserbescheid verstoßen wurde.
Im Einzelnen wurden folgende Verstöße festgestellt:
Der Bypass war wieder mit Geschwemsel verstopft, so dass nur ca. 50-70L/s den Bypass durchfließen konnten. In der Ausleitungsstrecke fehlten damit mindestens 80L/s, also ca. 27-33% des Restwassers, dessen bescheidgemäße Einhaltung die Ausleitungsstrecke bereits vom Salmoniden in ein Cyprinidengewässer deklassiert! Im Einzelnen wurden folgende Verstöße festgestellt:


Hieraus resultieren wiederholt folgende Rechtsverstöße:
1. Verstoß gegen den Mindestwasserbescheid in so gravierender Weise, dass davon auszugehen ist, das das FFH-Biotop mit der gem. Bundesartenschutzverordnung streng gechützten Rote-Liste-Art Edelkrebs erheblichen und nachhaltigen Schaden genommen hat.das BNatschG sowie SächsNatschG wegen Zerstörung eines FFH-Biotopes chlechterung des FischG wegen nachhaltiger Schädigung der Fischbestände durch widerrechtliche wesentliche Unterschreitung des bescheidgemäßen Restwassers und Unterbindung der Durchgängigkeit.
2. Verstoß gegen mit Rote-Liste-Arten.
3. Verstoß gegen die EU Wasserrahmenrichtlinie wegen nachhaltiger Vers Gewässerzustandes.
4. Verstoß gegen das Sächs


Die WKA Lenk in Weissensand an der Göltzsch - ein Umweltskandal

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Sträubel, stellv. Vors. der IGFS


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