soweit nicht die jeweilige
Aufgabe entsprechend anderer Regelungen der oberen Wasserbehörde oder einer
besonderen Wasserbehörde (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie,
Landestalsperrenverwaltung) übertragen ist. Die obere Wasserbehörde
(Landesdirektion Sachsen) steuert den Prozess auf Ebene ihres
Dienstbezirkes. Dem LfULG obliegt die strategische und fachliche
Begleitung der Umsetzung und Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne und
Maßnahmenprogramme.
(3)
Hochwasserschutz
(3) Hochwasserschutz
Die IGFS e.V. arbeitet mit der Landestalsperrenverwaltung eng
zusammen. Hochwasserschutzmaßnahmen und Maßnahmen der
Gewässerunterhaltung werden zu Beginn jeden Jahres zwischen dem
verantwortlichen Flussmeister und dem Gewässerwart der IGFS e.V.
besprochen. |
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Beispiele belegen,
Hochwasserschutz, Renaturierung und Gewässerschutz sind vereinbar.
Renaturierung Auerbach/Vogtland:
Öffentlichkeitsarbeit
(4) Öffentlichkeitsarbeit
Zur Einbeziehung der landesweiten Interessengruppen wurde vom
Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft ein
„Beirat WRRL“ gegründet.
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Die IGFS e. V. liefert mit dem Lehr-
pfad „Fischweg an der Göltzsch“
einen wesentlichen Beitrag für das Verständnis der Lebensgemein-
schaften im Gewässer und in den ufernahen Bereichen.
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Dreiunddreißig Tafeln informieren zu
Schwerpunktthemen der Vereinsarbeit
an der und zu ökologischen Aspekten von Flora und Fauna an der
natur-
belassenen Göltzsch.
Eine Tafel widmet sich der EU - Wasserrahmenrichtlinie.
Sie wurde gemeinsam mit dem SMUL entworfen.
Als IGFS nehmen wir die Umsetzung der WRRL sehr erst
und unterstützen diese Maßnahmen außerordentlich. |