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 Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie
Lutz Glaser, den .18.12.2017


(1) Was ist das eigentlich?


(1) Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.


Aufgrund der großen Bedeutung für Tiere, Pflanzen und Menschen stellt die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) das Medium Wasser unter besonderen Schutz. Mit der WRRL wird der wirkungsvolle Schutz von Gewässern mit einer ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltigen Nutzung des Wassers vereinbart.
 
Zentrales Ziel der Richtlinie ist der gute ökologische Zustand aller Gewässer.
 

(2) Welche Handlungen sind wichtig?
 


(2) Entsprechend der Leitlinien der IGFS bestimmt die EU - Wasserrahmenrichtlinie die Basis des Handelns am Pachtgewässer, insbesondere im Bereich Hochwasserschutz und Wasserkraftnutzung.

 


Die im Freistaat Sachsen federführende Behörde für die Umsetzung der WRRL ist das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
Die Umsetzung der Maßnahmenprogramme erfolgt
gemäß Sächsischem Wassergesetz grundsätzlich durch die unteren Wasserbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte),
 


soweit nicht die jeweilige Aufgabe entsprechend anderer Regelungen der oberen Wasserbehörde oder einer besonderen Wasserbehörde (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Landestalsperrenverwaltung) übertragen ist. Die obere Wasserbehörde (Landesdirektion Sachsen) steuert den Prozess auf Ebene ihres Dienstbezirkes. Dem LfULG obliegt die strategische und fachliche
Begleitung der Umsetzung und Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme.


(3) Hochwasserschutz


(3) Hochwasserschutz
Die IGFS e.V. arbeitet mit der Landestalsperrenverwaltung eng zusammen. Hochwasserschutzmaßnahmen und Maßnahmen der Gewässerunterhaltung werden zu Beginn jeden Jahres zwischen dem verantwortlichen Flussmeister und dem Gewässerwart der IGFS e.V. besprochen.
 

Beispiele belegen, Hochwasserschutz, Renaturierung und Gewässerschutz sind vereinbar. Renaturierung Auerbach/Vogtland:


Öffentlichkeitsarbeit


(4) Öffentlichkeitsarbeit
Zur Einbeziehung der landesweiten Interessengruppen wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft ein „Beirat WRRL“ gegründet.

Die IGFS e. V. liefert mit dem Lehr-
pfad „Fischweg an der Göltzsch“
einen wesentlichen Beitrag für das Verständnis der Lebensgemein-
schaften im Gewässer und in den ufernahen Bereichen.


Dreiunddreißig Tafeln informieren zu Schwerpunktthemen der Vereinsarbeit
an der  und zu  ökologischen Aspekten von Flora und Fauna an der natur-
belassenen Göltzsch.
Eine Tafel widmet sich der EU - Wasserrahmenrichtlinie.
Sie wurde gemeinsam mit dem SMUL entworfen.


Als IGFS nehmen wir die Umsetzung der WRRL sehr erst und unterstützen diese Maßnahmen außerordentlich.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Glaser


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